Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen dem Inhaber Daniel Wolpert/Hausmeisterservice Wolpert (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. dem Dienstleistungsvertrag.
  2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik sowie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
  3. Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind (z. B. Notfalleinsätze, Entrümpelungen), werden gesondert Pauschal oder Stundensatz und Materialaufwand berechnet.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers & Objektzugang

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern der für die Ausführung der Arbeiten erforderliche Zugang zum Objekt (Schlüssel, Transponder, Zufahrten) rechtzeitig gewährt wird.
  2. Der Auftraggeber stellt Wasser und Strom für die Ausführung der Arbeiten im erforderlichen Umfang kostenfrei zur Verfügung.
  3. Beschädigungen oder Mängel am Objekt, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit feststellt, werden dem Auftraggeber unverzüglich gemeldet.

§ 4 Besondere Bestimmungen für den Winterdienst

  1. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt im Rahmen der jeweiligen kommunalen Satzung der zuständigen Gemeinde/Stadt.
  2. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf die im Vertrag genau definierten Flächen.
  3. Bei extremen Wetterlagen (z. B. anhaltendem Dauerschneefall, Eisregen oder Blitzeis) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Räumungen auf das zur Aufrechterhaltung des Mindestverkehrs erforderliche Maß zu beschränken. Eine Kontroll- und Streupflicht rund um die Uhr besteht nicht.
  4. Der Auftraggeber hat Gefahrenstellen (z. B. vorspringende Kanten, lose Gehwegplatten, Hindernisse) vor Beginn der Wintersaison gut sichtbar zu kennzeichnen oder zu beseitigen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen & Fälligkeit

  1. Es gelten die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern nicht anders angegeben).
  2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen.
  3. Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.

§ 6 Haftung & Mängelrüge

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Erkennbare Mängel der Werk- oder Dienstleistung sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Ausführung, schriftlich anzuzeigen.
  3. Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Vertragslaufzeit & Kündigung

  1. Dauerverträge (z. B. laufende Objektbetreuung, Treppenhausreinigung) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatserst- oder Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeträgen, verweigerter Objektzugang) bleibt unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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